Rattenbekämpfung in Lübeck, Wismar, Schwerin, Ahrensburg, Großhansdorf, Hoisdorf und Umgebung

In Lübeck, Schwerin, Wismar, Großhansdorf, Hoisdorf, Zarrentin und Ahrensburg, gilt die jeweilige regionale „Rattenverordnung“: Die Bürger werden zur Bekämpfung von Ratten (Wanderratten) verpflichtet. Bei regionalen großflächigen Schadnager- und Rattenbekämpfungsmaßnahmen wird eine Behördliche den Anforderungen entsprechende dokumentierte Bekämpfung vorgesehen.

Wir haben ständige Begleiter in unserem Lebensumfeld: auch wenn wir sie nicht oft zu Gesicht bekommen finden Ratten den Zugang durch kleinste Spalten und Löcher in unsere Wohnbereiche und Keller. Sind sie erst einmal eingedrungen, machen sie es sich bei uns gemütlich. Für den Nestbau werden zum Beispiel Kissen und Polster zernagt, oder Vorratslager und Lebensmittel angefressen und mit Urin und Kot verunreinigt. Außer dem materiellen Schaden, birgt es auch eine Gefahr für die Gesundheit und Hygiene.

Welche Anzeichen gibt es für einen Rattenbefall?

  • Unangenehmer Geruch, der an Ammoniak erinnert, und besonders in geschlossenen Räumen auffällt
  • Bohnenförmiger ca. 1 bis 2cm langer Kot. Pro Ratte werden etwa 30-40 Stück pro Tag hinterlassen.
  • Nage-Geräusche oder Trippelschritte auf Dachböden oder Zwischendecken.
  • Elektrokabel oder Lebensmittel mit Nagespuren. Die Zähne hinterlassen ca. 2-5 mm lange parallele Spuren.

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